Willkommenskultur

Im Schnelldurchlauf:

"Willkommenskultur" heißt fremden Menschen, die neu in ein Land oder eine Stadt kommen, ein gutes Gefühl zu geben. Das kann bei der Ankunft an einem Bahnhof beginnen und sollte sich dann auch in den kleinen Dingen des Alltags zeigen.

Mit einem Lächeln am Münchner Bahnhof

Der Begriff "Willkommenskultur" steht zunächst einmal dafür, dass man fremde Menschen, die neu ins Land kommen, freundlich empfängt.
Wie so eine Willkommenskultur dann im Alltag aussehen kann, war 2015 gut am Münchner Hauptbahnhof zu beobachten: Ganz viele Münchner und Münchnerinnen begrüßten ankommende geflohene Menschen nach ihrer schweren Reise mit einem freundlichen Lächeln, gaben ihnen warme Pullover, eine Flasche Wasser oder Äpfel und Schokoriegel. Das war bzw. ist Willkommenskultur!
Man ruft den Neulingen also kein „Bleibt bloß weg!“ entgegen, sondern sendet einen herzlichen Willkommensgruß. Man schottet sich nicht ab und hat keine Angst vor Fremden, sondern geht positiv, offen und freundlich auf sie zu.

Von fairen Gesetzen bis zum Fußballturnier

In Österreich wurde die "Willkommenskultur" im Dezember 2015 sogar zum Wort des Jahres gewählt, weil sie in Zeiten, in denen so viele Flüchtende nach Zufluchtsorten suchen, immer wichtiger wird. Entscheidend ist, dass eine Willkommenskultur aber nicht nur aus einem netten Gruß am Bahnhof besteht. Sie setzt sich aus vielen kleinen Handlungen zusammen: Willkommenskultur ist, wenn Politiker faire Gesetze für Einwanderer machen, wenn Polizisten die Ankommenden freundlich behandeln, wenn Menschen ihre Vorurteile überprüfen und ändern, wenn in einem Stadtviertel ein türkisches Straßenfest veranstaltet wird, wenn jemand einem Flüchtlingskind Nachhilfe beim Deutschlernen gibt, wenn Menschen einschreiten, weil jemand an der Bushaltestelle beleidigt wird, weil er aus einem anderen Land kommt, oder auch wenn man Kinder oder Jugendliche, die geflohen sind, zu einem kleinen Fußballturnier einlädt. All das hat mit Willkommenskultur zu tun.

Die Seite wurde am 20.12.2015 erstellt und am 09.06.2021 verändert.