6. Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör

Im Schnelldurchlauf:

Jedes Kind darf frei sagen, was es denkt, fühlt oder sich wünscht. Lehrer und Lehrerinnen, die Eltern oder auch Leute bei Gericht oder bei Ämtern sollen Kindern zuhören, wenn sie etwas über sich zu sagen haben. Du darfst deine Meinung verbreiten, in einer Demonstration oder mit einem Infostand, so lange du mit deiner Meinung anderen nicht schadest...

Das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör.

Jedes Kind darf frei sagen, was es denkt, fühlt oder sich wünscht. Lehrer und Lehrerinnen, die Eltern oder auch Leute bei Gericht oder bei Ämtern sollen Kindern zuhören, wenn sie etwas über sich zu sagen haben. Du darfst deine Meinung verbreiten, in einer Demonstration oder mit einem Infostand, so lange du mit deiner Meinung anderen nicht schadest und sie nicht beleidigst. Außerdem hast du das Recht, dich zu informieren, ob jetzt durch Bücher, Zeitungen, Radio, Fernsehen oder Internet, das ist egal. Vor Brutalität und Gewalt sollst du aber auch geschützt werden. Außerdem darf jedes Kind entscheiden, welcher Religion es angehören will.

Und das heißt?

Lea zieht die Nase hoch. ""Wie soll man sich denn hier auf den Aufschlag konzentrieren können?" Auf dem Schulhof stinkt's. Die Mülleimer stehen nämlich direkt neben den Tischtennisplatten. Und in jeder großen Pause, wenn Lea mit ihren Freunden Tischtennis spielt, ärgert sie sich drüber. "Warum können sie die Mülleimer nicht einfach auf der anderen Seite des Hofs abstellen? Da bräuchte man zwar einen zweiten Eingang zum Schulhof, aber das kann ja so schwer nicht sein!" schimpft auch Tessa, Leas Freundin. Da leuchten Leas Augen, sie hat eine Idee.

Am Tag drauf wird in der großen Pause nicht Tischtennis gespielt, sondern die Mädchen laufen mit Block und Stift geschäftig von einem zum anderen: "Wer ist dafür, dass die Mülltonnen versetzt werden? Unterschreibt hier! Wir brauchen außerdem Freiwillige, die helfen würden, einen zweiten Eingang im Zaun zu bauen, wenn die Direktorin zustimmt!" Mit einer dicken Liste Unterschriften machen sich Lea und Tessa zur Mittagszeit auf zur Direktorin. "Wäre doch gelacht, wenn man nicht bald ohne Naserümpfen Tischtennis spielen könnte!"

Ich sag´s einfach.

Lea und Tessa hat der Gestank richtig gestunken, und sie haben sich beschwert. Das dürfen sie auch. Sie dürfen sich informieren, was man besser machen könnte und den zuständigen Erwachsenen ihre Wünsche und Vorschläge unterbreiten. Nicht nur in der Familie, auch in der Schule, in der Kinderbetreuung, im Verein, in der Kirchengemeinde, im Stadtteil oder sogar in der ganzen Stadt: Gute Beteiligung ist ein Recht von Mädchen und Jungen.

Die Seite wurde am 28.01.2015 erstellt und am 18.03.2021 verändert.